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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die dem Auftraggeber von der Immobilienfirma übergebenen oder übersandten Angebote darf dieser nur für sich selbst verwenden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich.
  2. Die Immobilienfirma haftet nicht für die Richtigkeit der ihr von ihrem Auftraggeber gemachten Angaben. Sie schließt die Haftung für eine eventuelle Unrichtigkeit der ihr gemachten Angaben und für alle ihr nicht selbst bekannten Umstände aus.
  3. Falls dem Auftraggeber das zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses nachgewiesene Objekt schon bekannt ist, trägt er die Pflicht, dies der Immobilienfirma unverzüglich mitzuteilen. Hierzu sind Vorkenntnis-Quelle und –Datum mitzuteilen. Geschieht dies nicht, so wird er ihr gegenüber bei Vertragsabschluss dennoch im vollen Umfang provisionspflichtig.
  4. Provisionspflichtig sind auch folgende Geschäfte: Abschlüsse mit einem von der Maklerfirma nachgewiesenen Verkäufer, Vermieter, Verpächter (Grundstücks- oder Hauseigentümer), ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Objekt innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss. Objektanschriften ohne Anschrift des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers sowie Ersatz- Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte fallen ebenso darunter.
  5. Die Provisionspflicht besteht auch dann, wenn ein von unserem Angebot abweichender Vertrag zustande kommt.
  6. Die Provision ist bei Vertragsabschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Objekts fällig. Sie ist alleine vom Käufer, Pächter bzw. gewerblichen Mieter zu tragen. Bei Wohnraumvermittlung zahlt der Besteller die Provision (Bestellerprinzip).
  7. Die Maklerprovision beträgt 5,95 % vom effektiven Kaufpreis (Berechnungsgrundlage ausdrücklich einschließlich Zubehör, Einrichtungsgegenständen und dergleichen), inkl. Mehrwertsteuer. Auch Objekte, die auf dem Weg der Zwangsversteigerung erworben werden, gehören dazu.
  8. Bei Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages die 2,38-fache Monatsmiete ohne Nebenkosten (Berechnungsgrundlage: Miete inkl. Mehrwertsteuer auf Miete) inkl. Mehrwertsteuer. Sobald zusätzlich zur Miete (Pacht) eine weitere Leistung vereinbart wird, wie z. B. Baukostenzuschuss, Darlehen, Mietvorauszahlung, Warenübernahme, Inventar, wie Übernahme sonstiger Verpflichtungen irgendwelcher Art, dann zusätzlich 5,95 % von dem entsprechenden Betrag inkl. Mehrwertsteuer. Die sogenannten üblichen Umlagen fallen nicht darunter.
  9. Wird ein durch die Tätigkeit der Immobilienfirma gemietetes / gepachtetes Objekt (Grundstück, Haus, Geschäft, Wohnung) in nicht allzu ferner Zeit nach dem Zustandekommen des Miet- / Pachtvertrages vom Mieter / Pächter gekauft / eine andere Fläche/Wohnung dieses Vermieters gemietet / gepachtet oder erfährt die abgeschlossene Vertragsangelegenheit eine sonstige Erweiterung / Veränderung, so sind die dafür zu zahlenden Maklergebühren bei Abschluss des Kaufvertrages bzw. Miet- / Pachtvertrages unter Anrechnung der vorher für den Miet- / Pachtvertrag entrichtende Maklergebühr fällig.
  10. Die Nichtausführung eines zustande gekommen Vertrages (nachträgliche Wiederaufhebung, Anfechtung wegen Irrtum oder Rückgängigmachung aus jedwelchem Rechtsgrund) berührt den Provisionsanspruch nicht.
  11. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgefasst werden. Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt die Gültigkeit anderer Bedingungen nicht.
  12. Nebenabreden erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall der Geschäftssitz der Immobilienfirma.