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Widerrufsrecht

Grundsätzliches zum Widerrufsrecht

Seit dem 13. Juni 2014 unterliegen auch Geschäfte über Immobilienvermittlungen dem Widerrufsrecht. Ziel dieser neuen Verbraucherrichtlinie ist die vollständige Harmonisierung unterschiedlicher Verbraucherrechte in der EU. (Das meist bekannte Beispiel ist wohl, dass Rücksendungen bei Bestellungen im Versandhandel für den Besteller nicht mehr kostenfrei sind.

Weit weniger bekannt ist die jedoch Änderung, dass nunmehr auch Verträge über Immobilienvermittlungen dem Widerruf unterliegen. Seit längerer Zeit kennen wir die Widerrufsrechte bei fast allen Verträgen zwischen Endverbraucher und Unternehmern , die nicht im Geschäft abgeschlossen werden. Also beispielsweise die Bestellung bei Handy-, Kredit-, Handy- oder Versicherungsverträgen, im Versandhandel, bei Zeitungsabonnements, etc..

Der Hintergrund der Verbraucherschutzregeln liegt auf der Hand: Der Kunde muss sich auf Angaben und Fotos im Internet, Katalogen oder Prospekten verlassen, wenn er die Ware nicht direkt im Geschäft kauft. D.h. vor dem Kauf ist somit weder ein Aus- noch ein Anprobieren möglich. Somit hat der Kunde ein Widerrufsrecht – sprich vom Kauf(vertrag) zurück treten zu können.

Bei Dienstleistungen sind die Schutzvorschriften dahingehend weitreichender weil Entscheidungen zu längerfristige Vertragsbindungen nicht übereilt getroffen werden. Der Kunde hat also mit der 14tägigen Widerrufsfrist die Zeit des Überdenkens seines Entschlusses.

Das Prozedere beim Widerruf ist klar: Unbenutzte Ware geht zurück, dafür bekommt der Kunde das bereits gezahlte Geld zurück. Wie bereits beschrieben: Neu ist, dass der Kunde die Versandkosten (hin und zurück) nunmehr selbst zu tragen hat. Dies gilt im Grundstz auch bei Dauerverträgen und Dienstleistungen. Wenig Sinn macht es jedoch z.B. bei einem Zeitungsabo. Nach 14 Tagen (Widerrufsfrist) ist die Zeitung veraltet und gelesen. Der Verlag, dem der Kunde diese zurückschicken würde, kann damit nun auch nichts mehr anfangen. Sprich – nicht mehr verkaufen. Den vertraglichen Zweck hat die erhaltene Zeitung ja erfüllt, denn der Abonennt hat sie lesen können. Folgerichtig muss auch der Zeitraum der Nutzung gezahlt werden.

Wer kann das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen?

Allen Verbrauchern, die einen Vertrag mit einem Unternehmer eingehen und dies nicht in dessen Geschäftsräumen tun, steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

Hingegen ist ein Vertrag zwischen zwei privaten Verbrauchern (Gebrauchtwagenverkauf) oder zwei Gewerbetreibenden nicht dem Widerrufsrecht unterlegen.

Bei Verträgen mitBATU – IMMOBILIEN steht also Privatpersonen (Verbrauchern) ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag nicht in Räumen BATU – IMMOBILIEN geschlossen wird.

Welchen Vertrag gehe ich mit BATU – IMMOBILIEN ein?

Völlige Klarheit ergibt sich bei schriftlich geschlossenen Verträgen. Alle Rechte und Pflichten beider Vertragspartner sind hier fixiert.

Im Verhältnis zwischen Verbrauchern und BATU – IMMOBILIEN handelt es sich vorrangig um Verkaufsaufträge, wobei der Verkäufer eine Privatperson (Verbraucher) und BATU – IMMOBILIEN als Makler tätig wird.

Ein „konkludentes (gegenseitiges) Handeln“ hingegen bietet ein nicht so klares Vertragsverhältnis. Z.B. in einem Supermarkt packt man die Ware in einen Einkaufskorb und zahlt an der Kasse. Dies ist in gewissem Sinne auch ein zustande gekommener Kaufvertrag, dieser bedarf jedoch nicht einer ausdrücklichen vorherigen Absichtserklärung. Dies ergibt sich bereits durch das Zahlen an der Kasse.

Im Immobilienvermittlungsgeschäft ist es genauso üblich, dass Verträge konkludent geschlossen werden. Als Immobilieninteressent sehen Sie ein Angebot z.B. auf einem Immobilienportal oder der BATU – IMMOBILIEN -Homepage im Internet, vielleicht auch in einem Inserat in der Zeitung und möchten weitergehende Informationen zu dieser Immobilie. Über das Kontaktfeld der Internetseite, per Mail oder Telefon nehmen Sie Kontakt zu BATU – IMMOBILIEN auf und werden in einem ersten Schritt ein Exposé erhalten, das nähere Informationen zur Immobilie bietet.

Dies stellt bereits die Aufnahme der Geschäftsbeziehung – sprich das Schließen eines Vertrages dar. Das Vertragsverhältnis ist im BGB unter §§652ff. unter dem Begriff „Maklervertrag“ geregelt.

Fragen kostet doch nichts, oder?

Ganz klar: Fragen nicht, Kaufen jedoch schon. Auf diese knappe Formel kann man das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Immobilieninteressent und BATU – IMMOBILIEN als Makler bringen. All die Informationen – angefangen vom Exposé über Beantwortung Ihrer Fragen und die Besichtigungen – auf dem Weg hin zum Kauf sind trotz eines bestehenden Vertragsverhältnisses nicht zu bezahlen.

Eine Vergütungsverpflichtung besteht nur für den Fall, dass Sie die angebotene Immobilie auch tatsächlich kaufen bzw. mieten. Die Vergütungsverpflichtung wird bereits im Angebot mit dem Preiszusatz „zzgl. Provision“ o.ä. angekündigt und im Exposé/Anschreiben konkretisiert. Dennoch steht Ihnen als Verbraucher auch in der kostenfreien Phase des Vertrages ein Widerrufsrecht zu, über das wir Sie mit Versand des Exposé lt. Gesetzgeber „belehren“ müssen.

„Sofortige Beginn der Maklertätigkeit“ Was bedeutet dies?

Wenn Sie jetzt sagen, „ich möchte ja gar keine Maklertätigkeit, sondern bloß wissen, ob die Immobilie was für mich ist“, so ist das verständlich. Vor der Gesetzesänderung ist lediglich nicht ausdrücklich bestätigt worden, dass die Übersendung eines Exposés – ja selbst ein Telefonat mit Ihnen – die vertragliche Maklertätigkeit begründet. Das neue Gesetz besagt jetzt, dass Sie auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen und belehrt werden müssen. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage dauert. Das bedeutet, dass der Vertrag erst nach 14 Tagen vollständig wirksam wird. Nun wird kaum jemand auf ein Exposé oder andere Informationen zur angefragten Immobilie 14 Tage warten wollen – gerade dann nicht, wenn es sich um ein attraktives Immobilienangebot handelt, dass eine schnelle Entscheidung erfordert.

Der Gesetzgeber sieht hierfür die Möglichkeit vor, dass Sie als Verbraucher – im Juristendeutsch „ausdrückliches Verlangen“ genannt – schon vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist BATU – IMMOBILIEN beauftragen, mit der Maklertätigkeit (in der Regel also im ersten Schritt mit dem Versand des Exposés) zu beginnen. Definitiv verzichten Sie mit dem „Einverständnis und dem ausdrücklichen Verlangen“ auf Ihr Widerrufsrecht. In der kostenfreien Phase der Maklertätigkeit hätte ein Widerruf ohnehin keine finanziellen Auswirkungen. Eine Vergütungsverpflichtung entsteht nur für den Fall, dass Sie die angebotene Immobilie kaufen bzw. mieten.

Was passiert, wenn ich widerrufe?

Ein geschlossener Vertrag wird rückwirkend aufgelöst und grundsätzlich muss jeder Vertragspartner seine empfangene Leistung zurückerstatten. Ein Käufer muss z.B. die Ware (auf seine Kosten) zurückbringen, und der Verkäufer die erhaltene Bezahlung rückerstatten. Kann eine Leistung nicht oder nicht vollständig zurückgegeben werden, ist der Gegenwert zu vergüten (ist beispielsweise beim Anprobieren eines Kleides der Stoff gerissen, muss die Reparatur und die Wertminderung bezahlt werden). Ähnlich sieht es bei Dienstleistungsverträgen aus, wenn Dienste (z.T.) schon erbracht wurden. Bei einem Immobilienverkaufsauftrag zwischen Verkäufer und BATU – IMMOBILIEN könnten dies beispielsweise Inseratskosten sein.

Im Vertragsverhältnis Kauf- bzw. Mietinteressent und BATU – IMMOBILIEN kommt dieser Fall praktisch nicht vor.

Warum kann ich das Exposé nicht öffnen?

Das Exposé zu der von Ihnen angefragten Immobilie versenden wir per Email. Um unserer gesetzlichen Pflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht nachkommen zu können, ist das Exposé verschlüsselt. Im Anschreiben wird ein Downloadlink integriert, der Ihnen den Wortlaut Ihres Widerrufsrechts und der Widerrufsfolgen anzeigt (Widerufsbelehrung). Dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden haben, bestätigen Sie mit Anklicken des entsprechenden Feldes. Zusätzlich erklären Sie, dass Sie den Beginn der sofortigen Tätigkeitsaufnahme (siehe oben). Nach Anklicken des entsprechenden Feldes wird ein Passwort generiert. Das dauert bei bestehender Internetverbindung nur wenige Augenblicke. Danach können Sie das Exposé öffnen.

Bitte beachten Sie, dass ältere Versionen des Acrobat Readers die Passwortverschlüsselung möglicherweise nicht unterstützen. Sie können den für Ihr Betriebssystem passenden aktuellen Adobe Reader auf der Seite von Adobe herunterladen: http://get.adobe.com

Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage am dem Tage des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie BATU – IMMOBILIEN, Postanschrift: Walldorfer Weg 32 64546 Mörfelden – Walldorf , Fax: 06105 30 80 835, Email: info[at]batu-immobilien.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standard-Lieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sofortiger Beginn der Tätigkeit

Sofortiger Beginn mit der Maklertätigkeit

Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass BATU – IMMOBILIEN vor Ende der Widerrufsfrist mit der Maklertätigkeit beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung mein Widerrufsrecht verliere.

Vergütung bei sofortiger Leistung

Mit Betätigung der Schaltfläche haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Kenntnis von Wertersatz

Mir ist weiter bekannt, dass ich bei einem Widerruf vor vollständiger Vertragserfüllung durch BATU – IMMOBILIEN, dieser dann Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulde.

Weitere Informationen

Ich bin einverstanden, von BATU – IMMOBILIEN weitergehende Informationen über die von mir zur Verfügung gestellten Kontakdaten zu erhalten. Dies können zum Beispiel Informationen zu Preisänderungen der angefragten Immobilie oder Angebote anderer Immobilien mit ähnlichen Kriterien (Lage, Größe, Preis) sein. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier.