Typische Gründe für einen Verkauf aus der Ferne
Rückkehr oder Auswanderung
Sie sind in die Türkei oder ein anderes Land gezogen und brauchen die Immobilie in Deutschland nicht mehr.
Erbe in Deutschland
Sie haben eine Immobilie im Rhein-Main-Gebiet geerbt, leben aber selbst im Ausland – oft gemeinsam mit weiteren Erben.
Vermietete Wohnung
Die Verwaltung aus der Ferne ist mühsam geworden. Der Mietvertrag läuft beim Verkauf einfach weiter.
Leerstehendes Haus
Ein leeres Haus kostet jeden Monat Geld und braucht Kontrolle – ein Verkauf schafft Klarheit.
So läuft der Verkauf, ohne dass Sie anreisen
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Erstgespräch aus der Ferne
Per Telefon, WhatsApp oder Video besprechen wir Ihre Situation, Ihre Ziele und den Zeitplan.
- 02
Bewertung und Unterlagen
Wir besichtigen und bewerten die Immobilie vor Ort und stellen die Unterlagen zusammen – Sie erhalten alles digital.
- 03
Vermarktung und Besichtigungen
Exposé, Portale und Besichtigungen mit geprüften Interessenten übernehmen wir; nach jedem Termin berichten wir Ihnen.
- 04
Notartermin mit Vollmacht
Den Kaufvertrag unterschreibt eine Person Ihres Vertrauens mit notariell beglaubigter Vollmacht – oder Sie reisen zum Termin an, wenn Sie möchten.
- 05
Übergabe und Zahlung
Wir übergeben Schlüssel und Zählerstände an den Käufer. Der Kaufpreis wird auf Ihr Konto überwiesen – in Deutschland oder im Ausland.
Die Vollmacht: drei übliche Wege
- Bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen lassen – in der Türkei etwa bei der Botschaft in Ankara oder den Generalkonsulaten in Istanbul und İzmir.
- Bei einem Notar im Ausland beglaubigen lassen, mit Apostille und gegebenenfalls beglaubigter Übersetzung. Die Türkei ist Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens.
- Bei einem Besuch in Deutschland direkt bei einem deutschen Notar.
Welche Variante in Ihrem Fall am besten passt, klären wir gemeinsam mit dem beurkundenden Notar – rechtzeitig vor dem Termin.
Steuern, Kosten und Fristen in Deutschland
- Spekulationsfrist: Ein Verkauf ist in der Regel steuerfrei, wenn Sie die Immobilie länger als zehn Jahre besitzen oder im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt haben (§ 23 EStG).
- Wohnsitz im Ausland: Auch wer nicht mehr in Deutschland lebt, kann mit einem Veräußerungsgewinn aus einer deutschen Immobilie in Deutschland steuerpflichtig sein.
- Laufende Kosten: Grundsteuer, Versicherung und bei Wohnungen das Hausgeld zahlen Sie bis zur Übergabe.
- Kosten des Käufers: Grunderwerbsteuer (in Hessen 6 %), Notar und Grundbuch trägt üblicherweise der Käufer.
Wichtig: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen sind allgemein und ohne Gewähr (Stand: November 2026). Rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte individuell mit Notar, Anwältin bzw. Anwalt und Ihrer Steuerberatung – in der Türkei mit einer dort zugelassenen Anwältin bzw. einem Anwalt.
Häufige Fragen
Muss ich für den Verkauf nach Deutschland reisen?
Nein. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann eine Vertrauensperson den Kaufvertrag für Sie unterschreiben. Alles andere übernehmen wir vor Ort.
Wie behalte ich aus der Ferne den Überblick?
Sie erhalten alle Unterlagen digital und nach jeder Besichtigung eine Rückmeldung – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp, auf Deutsch, Türkisch oder Englisch.
Auf welches Konto wird der Kaufpreis gezahlt?
Auf das Konto, das im Kaufvertrag steht – das kann auch ein Konto im Ausland sein. Bestehende Grundschulden werden vorher aus dem Kaufpreis abgelöst.
Was passiert mit meinen Mietern?
Bestehende Mietverträge gehen unverändert auf den Käufer über. Besichtigungen stimmen wir rücksichtsvoll mit den Mietern ab.
Verkauf aus der Ferne besprechen
Erzählen Sie uns, wo Sie leben und wo Ihre Immobilie steht – wir melden uns in Ihrer Sprache.