Zuerst klären: Wem gehört was?
- Grundbuch: Wer ist als Eigentümer eingetragen – beide je zur Hälfte, in einem anderen Verhältnis oder nur eine Person?
- Darlehen: Haben beide den Kreditvertrag unterschrieben, haften gegenüber der Bank in der Regel beide für die gesamte Summe – unabhängig davon, wer auszieht.
- Zugewinnausgleich: Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand fließt der Wert der Immobilie in die Berechnung des Zugewinns ein. Deshalb ist ein realistischer Wert so wichtig.
Vier Wege für die gemeinsame Immobilie
Einer übernimmt
Ein Partner zahlt den anderen aus und behält die Immobilie. Die Bank muss zustimmen, den anderen aus dem Kredit zu entlassen – und die Finanzierung muss allein tragbar sein.
Gemeinsamer Verkauf
Oft die finanziell und emotional sauberste Lösung: Der Erlös löst den Kredit ab, der Rest wird aufgeteilt. Beide entscheiden gemeinsam über Preis und Käufer.
Vermieten
Beide bleiben Eigentümer und vermieten. Das setzt voraus, dass Sie sich auch künftig über Kosten, Reparaturen und Mieter einigen können.
Teilungsversteigerung
Gibt es keine Einigung, kann jeder Miteigentümer die Versteigerung beantragen. Das dauert meist lange, kostet Geld und bringt oft weniger als ein freier Verkauf.
Ein Wert, dem beide vertrauen
Streit entsteht oft am Preis: Der eine hält das Haus für mehr wert, der andere für weniger. Eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung schafft eine gemeinsame Grundlage – für die Auszahlung ebenso wie für den Verkauf. Wir erstellen die Bewertung für beide Partner gleichermaßen und erklären, wie der Wert zustande kommt.
Kredit, Vorfälligkeit und Steuern
Wird die Immobilie während einer laufenden Zinsbindung verkauft, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Fragen Sie früh nach der Höhe. Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft und nicht selbst genutzt, kann der Gewinn steuerpflichtig sein – das gilt unter Umständen auch, wenn ein Partner bereits ausgezogen ist.
Wichtig: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen sind allgemein und ohne Gewähr (Stand: November 2026). Familienrechtliche und steuerliche Fragen klären Sie bitte individuell mit einer Anwältin bzw. einem Anwalt und Ihrer Steuerberatung.
So begleiten wir Sie
Wir informieren beide Partner gleichermaßen, vermarkten auf Wunsch diskret und übernehmen Besichtigungen, damit Sie sich nicht begegnen müssen. Bis zum Notartermin bleiben wir neutral – mit dem Ziel eines fairen Ergebnisses für beide.
Häufige Fragen
Kann einer allein das gemeinsame Haus verkaufen?
Nein. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide dem Verkauf zustimmen. Ohne Einigung bleibt nur die Teilungsversteigerung.
Wer zahlt den Kredit, wenn ein Partner auszieht?
Gegenüber der Bank haften meist beide weiter. Wie die Raten intern verteilt werden, sollten Sie schriftlich regeln – am besten mit anwaltlicher Beratung.
Wie finden wir einen fairen Preis für die Auszahlung?
Mit einer neutralen Bewertung, die beide nachvollziehen können. Wir erstellen sie für beide Partner gemeinsam.
Bewertung für beide anfragen
Neutral, diskret und verständlich – damit Sie eine gute Entscheidung treffen können.