Selbst verkaufen = Provision gespart?

Auf den ersten Blick ja. Unterschätzt wird oft, was zwischen Inserat und Notartermin passiert – das sind keine Nachmittage, das sind Wochen. Hier sehen Sie, was auf Sie zukommt.

Gut zu wissen
PflichtEnergieausweis in Anzeige und Besichtigung
50/50Provisionsteilung bei Haus und Wohnung
6 %Grunderwerbsteuer in Hessen (Käufer)
Aufgaben

Was zwischen Inserat und Notar passiert

  • Realistische Bewertung – vor Ort, nicht nur mit einem Online-Rechner
  • Unterlagen vollständig machen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan
  • Exposé und Fotos, die Ihre Immobilie richtig zeigen
  • Anfragen sortieren: Wer sucht ernsthaft, wer schaut nur?
  • Besichtigungen vorbereiten und begleiten – oft abends und am Wochenende
  • Finanzierung der Interessenten prüfen, verhandeln und den Notartermin vorbereiten
Pflichten

Diese Pflichten gelten auch für Privatverkäufer

  • Energieausweis: Bestimmte Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen (§ 87 GEG). Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie den Ausweis vorlegen und dem Käufer nach dem Kauf eine Kopie übergeben (§ 80 GEG).
  • Offenheit bei Mängeln: Im Kaufvertrag wird die Haftung für Sachmängel meist ausgeschlossen. Für Mängel, die Sie kennen und verschweigen, haften Sie trotzdem (§ 444 BGB).
  • Richtige Angaben: Wohnfläche, Baujahr und Modernisierungen sollten belegbar sein – falsche Angaben können später teuer werden.

Wichtig: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen sind allgemein und ohne Gewähr (Stand: November 2026). Rechtliche Fragen zu Ihrem Verkauf klären Sie bitte mit dem Notar oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.

Kosten

Was eine Maklerin oder ein Makler kostet – und wer zahlt

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an Privatkäufer gilt seit Dezember 2020 die Halbteilung: Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler gemeinsam, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Die eingesparte Provision ist also meist kleiner, als viele denken – und ein zu niedriger oder zu hoher Preis kann schnell mehr kosten.

Ehrlich

Wann sich der Privatverkauf lohnt

Wenn der Käufer schon feststeht, Sie Zeit haben und sich mit Unterlagen und Verhandlungen wohlfühlen, kann der Privatverkauf gut funktionieren. Wenn Sie den Käufer erst finden müssen, mehrere Eigentümer oder Erben beteiligt sind oder Sie unsicher beim Preis sind, lohnt sich eine Begleitung. Wir sagen Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich als Privatverkäufer einen Energieausweis?

In den meisten Fällen ja. Ausnahmen gibt es etwa für Baudenkmäler. Kennwerte gehören in die Anzeige, der Ausweis muss bei der Besichtigung vorliegen.

Wer zahlt den Notar?

Notar- und Grundbuchkosten trägt üblicherweise der Käufer, ebenso die Grunderwerbsteuer, die in Hessen 6 % beträgt. Kosten für die Löschung alter Grundschulden trägt in der Regel der Verkäufer.

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