Wann ein Verkauf ohne Makler gut funktioniert
- Der Käufer steht fest – etwa in der Familie, in der Nachbarschaft oder der eigene Mieter.
- Sie sind sich über den Preis einig und können ihn mit einer Bewertung begründen.
- Die Finanzierung des Käufers ist gesichert.
Die Schritte bis zum Notartermin
- Wert klären: Eine neutrale Bewertung schützt beide Seiten – gerade unter Verwandten. Bei Verkäufen unter Wert können steuerliche Fragen entstehen.
- Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, bei Wohnungen die WEG-Unterlagen.
- Notar beauftragen: Der Notar entwirft den Kaufvertrag, beide Seiten erhalten den Entwurf vorab.
- Kosten kennen: Grunderwerbsteuer (in Hessen 6 %), Notar und Grundbuch trägt üblicherweise der Käufer.
- Bestehende Grundschulden: Die Bank des Verkäufers erteilt die Löschungsbewilligung, die Ablösung läuft über den Kaufpreis.
- Übergabe: Zählerstände und Schlüssel im Übergabeprotokoll festhalten.
Wichtig: Wir sind Immobilienmakler, keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen sind allgemein und ohne Gewähr (Stand: November 2026). Steuerliche und rechtliche Fragen, etwa bei Verkäufen innerhalb der Familie, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung und dem Notar.
Wann sich Begleitung doch lohnt
Wenn Sie den Käufer erst finden müssen, wenn mehrere Erben oder Eigentümer beteiligt sind oder wenn Sie unsicher sind, was Ihre Immobilie wert ist, lohnt sich eine Begleitung von Anfang an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie uns brauchen.
Häufige Fragen
Kann ich nur eine Bewertung beauftragen?
Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, welche Unterstützung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Wer erstellt den Kaufvertrag?
In Deutschland muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Den Entwurf erstellt der Notar.
Ehrliche Einschätzung
Wir sagen Ihnen offen, ob Sie für Ihren Verkauf einen Makler brauchen – oder nicht.